OPERA-3: Revision der Führerausweisvorschriften

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OPERA-3: Revision der Führerausweisvorschriften

Ab 1. Februar 2019 wird die Führerprüfung Automat, der Prüfung mit Schaltung gleichgestellt. Dass heisst wer einen Führerschein mit einem automatischen Fahrzeug absolviert hat, darf neu auch mit einem geschalteten Auto fahren, sofern niemand gefährdet wird.

Ab 1. Januar 2020 muss nur noch ein obligatorischer Weiterbildungskurs (WAB) absolviert werden. Der Kurs muss innerhalb des ersten Jahres nach bestandener Prüfung absolviert werden.

Verkehrskundekurse und bestandene Prüfungen wie Theorie, sind neu unbefristet gültig.

Ab 1. Januar 2021 wird das Mindestalter für den Erwerb des Lernfahrausweises für Personenwagen Kategorie B, auf 17 Jahre heruntergesetzt.

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